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Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,
im Thüringer Schulgesetz ist das Recht jedes jungen Menschen auf schulische Bildung und Förderung festgeschrieben. Für den Zugang zu den Schularten und den Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht des Schülers, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung seiner Eltern, noch die Weltanschauung oder die Religion bestimmend sein. Diese Gesetzesgrundlage ermöglicht es jedem Menschen, den Bildungsweg zu gehen, der seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht.
Mitunter begehen Eltern in Unkenntnis der gegebenen Möglichkeiten bei der Suche nach dem geeigneten Bildungsweg für ihr Kind, speziell bei der Entscheidung zwischen Regeschule oder Gymnasium, einen entscheidenden Fehler. In der Annahme, es sei der einzig gangbare Weg, schicken viele Eltern ihre Kinder nach Klasse 4 in die Klasse 5 des Gymnasiums, selbst wenn die Kinder zu diesem Zeitpunkt den erhöhten geistigen und körperlichen Belastungen noch nicht gewachsen sind. Dabei bietet doch auch die Regelschule nicht zu unterschätzende Vorteile, von denen ich hier einige anführen möchte. Der Realschulabschluss eröffnet dem Schüler folgende Möglichkeiten:
- Beginn einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- bei gutem Abschluss weiterführender Bildungsgang zum vollwertigen Abitur am beruflichen Gymnasium (Dauer: 3 Jahre),
- weiterführender Bildungsgang zur vollwertigen allgemeinen Fachhochschulreife an der Fachoberschule (Dauer: 2 Jahre),
- mit Realschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung weiterführender Bildungsgang zur vollwertigen allgemeinen Fachhochschulreife an der Fachoberschule (Dauer: 1 Jahr),
- Besuch der höheren Berufsfachschule, die zur beruflichen Qualifikation und zusätzlich zur Fachhochschulreife führt,
- mit Realschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. einschlägiger Berufstätigkeit weiterführender Bildungsgang an einer Fachschule.
Dabei sollte man auch berücksichtigen, dass ein Schüler des beruflichen Gymnasiums, der die Prüfungen zum Abitur nicht besteht, in die Fachoberschule wechseln darf.
Diese Informationen sollen Schülern und Eltern helfen, über den zu wählenden Bildungsweg nachzudenken. Unsere Schule steht für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung und wünscht Ihnen bei Ihrer Entscheidung viel Erfolg.
Ines Börner
(Schulleiterin)
Die Berufsschule führt Schüler aus Haupt- und Realschulen im System der dualen Berufsausbildung zur Gesellen- oder Facharbeiterprüfung. Der Unterricht ist als Block- oder Teilzeitunterricht organisiert.
Voraussetzungen
- Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Dauer der Ausbildung
- 2 - 3 ½ Jahre je nach Ausbildungsberuf
Zusatzqualifikation
- Erwerb des Realschulabschlusses
- Nachholen des Hauptschulabschlusses
Berufsfelder, Berufe und Lehrzeiten
(Benennungen in männlicher Form gelten gleichzeitig auch in weiblicher Entsprechung.)
Berufsfelder | Beruf | Lehrzeit (Jahre) |
Agrarwirtschaft | Gartenbauwerker (BEB) | 3 |
Fahrzeugtechnik | Kraftfahrzeugmechatroniker | 3 ½ |
Gesundheit | Medizinischer Fachangestellter | 3 |
Zahnmedizinischer Fachangestellter | 3 | |
Körperpflege | Friseur | 3 |
Metalltechnik | Fachkraft für Metalltechnik | 2 |
Industriemechaniker | 3 ½ | |
Konstruktionsmechaniker | 3 ½ | |
Maschinen- und Anlagenführer | 2 | |
Zerspanungsmechaniker | 3 ½ | |
Wirtschaft/Verwaltung | Kaufmann für Büromanagement | 3 |
Kaufmann im Einzelhandel | 3 | |
Verkäufer | 2 |
Auszubildende in anderen Berufen der genannten Berufsfelder können ebenfalls im 1. Ausbildungsjahr an unserer Einrichtung beschult werden.
Der Unterricht erfolgt handlungsorientiert, praxisverbunden und mit moderner Technik.