Historie
- Details
- J. Schneider
- Zugriffe: 2257
Liebe Mitglieder des Fördervereins,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Interessenten,
am 8. August 2018 fand die Mitglieder- und gleichzeitig Wahlversammlung des Fördervereins unseres Berufsschulzentrums statt. Seit der Gründung unseres Vereins am 6. April 2016 sind inzwischen etwas mehr als 2 Jahre vergangen - damit endete auch bereits die erste Wahlperiode des Vorstandes unseres Fördervereins sowie der beiden Kassenprüfer.
In angenehmer Atmosphäre konnte der bisherige Vorsitzende Herr Schneider 19 Mitglieder begrüßen.
Zunächst dankte Herr Schneider ausdrücklich allen bisherigen Vorstandsmitgliedern für eine sehr angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Einen ganz besonderen Dank richtete Herr Schneider an den Kassenwart Herrn Kube. Mit viel Engagement und Zeitaufwand hat er sich in das Programm zur Vereinsführung und Kassenabrechnung eingearbeitet und dafür gesorgt, dass die gesamte finanzielle Arbeit des Vereins reibungslos funktioniert.
Im nächsten Punkt nahm Herr Schneider einige historische Fakten des Fördervereins in den Fokus wie z. B. die Gründung des Vereins mit allen damit verbundenen Erfordernissen, den Eintritt in den „Thüringer Landesverband der Schulfördervereine e. V.“ oder die Erstellung von Flyern zu Werbezwecken durch Herrn Gaßmann.
Im Punkt „Aquirierung von Geldern“ erläuterte Herr Schneider ausführlich die Finanzierungsquellen des Fördervereins. Diese reichen von den Mitgliedsbeiträgen über die Blutspendeaktionen, Spenden von Firmen bis hin zu privaten Spenden.
Mit diesen Geldern wurde in den vergangenen 2 Jahren eine ganze Reihe von Projekten finanziert bzw. unterstützt. In erster Linie zählen dazu die Zeugnisausgaben aller Abteilungen einschließlich des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule. Die Unterstützung des Jugendgesundheitstages 2017 sowie der Veranstaltungen „40 Jahre medizinische Ausbildung“ zählen ebenso dazu wie die Zuschüsse zu Klassenfahrten oder zum Bau von Schulhofmöbeln durch das BVJ bzw. die Berufsfachschule.
In der anschließenden Diskussion in sehr konstruktiver Atmosphäre wurde deutlich, dass sich alle Mitglieder Gedanken gemacht haben, wie weitere Finanzquellen erschlossen werden können und wie es möglich sein kann, weitere - auch neue - Projekte zu unterstützen.
Da die erste Wahlperiode des Vorstandes nach zwei Jahren endet, machte sich satzungsgemäß eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich.
Hier zeigte sich das große Vertrauen der Mitglieder, denn alle bisherigen Vorstandsmitglieder sowie beide Kassenprüfer wurden erneut in den Vorstand gewählt.
Hier noch einmal im Überblick der neue „alte“ Vorstand:
1. Vorsitzender: | Herr Schneider |
2. Vorsitzende: | Frau Schürer |
Kassenwart: | Herr Kube |
Schriftführerin: | Frau Hirschfeld |
1. Beisitzerin: | Frau Galonska |
2. Beisitzerin: | Frau Laucke |
Kassenprüferin 1: | Frau Müller-Junge |
Kassenprüfer 2: | Herr Löhr |
Alle Genannten bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und versicherten, die Arbeit in der neuen Wahlperiode in gewohnt guter Form fortzusetzen.
Ein besonderer Dank gilt natürlich den Mitgliedern, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung tatkräftig geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schneider
1. Vorsitzender
- Details
- J. Schneider
- Zugriffe: 3018
Liebe Mitglieder des Fördervereins, liebe Interessenten,
am Mittwoch, den 30.11.2016 fand unsere erste Mitgliederversammlung nach der Neugründung unseres Vereins statt. In angenehmer Atmosphäre konnten eine Reihe von Punkten geklärt werden, die für unsere weitere Arbeit wichtig sind.
Zunächst sprach die Mitgliederversammlung den ausdrücklichen Dank für die geleistete Arbeit an unseren Kassierer Herrn Kube aus. Mit viel Engagement und einem enormen Zeitaufwand hat er sich in das Programm zur Vereinsführung und Kassenabrechnung eingearbeitet und dafür gesorgt, dass z. B. trotz anfänglicher Hindernisse die ersten Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift gebucht werden konnten.
Im zweiten TOP der Versammlung haben wir über unsere zukünftige Beitragssatzung diskutiert und sie letztendlich auch verabschiedet.
An dieser Stelle wird sie zeitnah veröffentlicht.
Der dritte TOP widmete sich der Frage, ob unser Verein Mitglied im „Thüringer Landesverband der Schulfördervereine e. V.“ werden soll. Dieser Verband bietet auf seiner Web-Site aber auch in Form von Seminaren und Schulungen Unterstützung in steuerlichen und rechtlichen Fragen sowie in Fragen der Vereinsführung allgemein. Die Mitgliedschaft kostet dem Verein 30,00 € im Jahr.
Es wurde einstimmig beschlossen, diesem Landesverband beizutreten.
Gleichzeitig besteht dadurch die Möglichkeit, Haftpflichtversicherungsschutz in Form einer Gruppenhaftpflichtversicherung zu erlangen. Damit ist nicht nur die gesetzliche Haftpflicht des Fördervereins sondern auch die persönliche Haftpflicht aller Vereinsmitglieder für Schäden, die sie bei Tätigkeiten im Verein verursachen, gedeckt (z. B. bei Mitgliederversammlungen, Vereinsfesten, bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen, Ausflügen, Reiseveranstaltungen und bei der Betreuung von Schülern und Auszubildenden). Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ebenfalls 30,00 € pro Jahr.
Auch hier wurde einstimmig beschlossen, diesen Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen.
Als nächster TOP wurde über die Vergabepraxis der Mittel diskutiert, die über unseren Förderverein zur Verfügung gestellt werden. Satzungsgemäß bestimmt der Vorstand über die Vergabe der Mittel. Um Transparenz zu wahren, wurde beschlossen, ein Formblatt zu entwerfen, über welches die Mittel beantragt werden. Ein erster - nahezu kompletter - Entwurf wurde bereits erarbeitet. Auch dieser Entwurf wird hier veröffentlicht und steht dann zum Download bereit.
Um neben den Mitgliedsbeiträgen weitere Gelder zu akquirieren, erklärten sich eine Reihe Mitglieder bereit, aktiv zu werden und ihre Ideen in die Tat umzusetzen.
So kümmern wir uns
- um eine Blutspende-Aktion, die möglicherweise auch einen Erlös für unseren Förderverein einbringt
- um den Eintrag in die Liste beim Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts zwecks Bußgeldmarketing (Der Antrag ist inzwischen bereits gestellt.)
- um die Möglichkeit, Lottomittel zu erhalten
- um die Möglichkeit, Gelder über den Ehrenamtsbeauftragten beim Landratsamt zu erhalten
- um die Möglichkeit, ein Schuljahresabschlussfest über den Förderverein zu organisieren.
Gleichzeitig sind aber auch alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen - z. B. über Ausbildungsbetriebe - für unseren Förderverein zu werben, um damit Mitglieder, Spender und Sponsoren zu gewinnen.
So sind wir dabei, einen Werbeflyer sowie ein entsprechendes Poster zu entwerfen, welches man für den o. g. Zweck nutzen kann.
Ideen zur Arbeit unseres Fördervereins sind immer willkommen - und neue Mitglieder natürlich auch!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Schneider gez. Ines Schürer
Vorsitzender des Fördervereins stellv. Vorsitzende des Fördervereins
- Details
- J. Schneider
- Zugriffe: 2877
Inzwischen ist der Förderverein gegründet, allerdings ist es recht ruhig geworden was die Arbeit des Vereins betrifft. Deshalb möchte ich hier einen kurzen Überblick geben, wie es mit der Vereinsarbeit nun eigentlich weiter geht bzw. wann die Vereinsarbeit so richtig startet.
Hier in Kurzform der notwendige Handlungsablauf im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins:
- Gründungsversammlung am 06.04.2016; anwesend waren 19 Gründungsmitglieder; inzwischen haben bereits 30 potentielle Mitglieder ihren Aufnahmeantrag abgegeben
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss das Finanzamt die Satzung mit Datum der Beschlussfassung und Unterschriften der Gründungsmitglieder prüfen. Dies dürfte kein Problem sein, denn eine Überprüfung der Satzung erfolgte bereits im Dezember 2015 durch das Finanzamt.
Gleichzeitig muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eingereicht werden. Zum Ausfüllen dieses Fragebogens habe ich am 12.05.2016 einen Termin bei der Steuerberatung. Sobald dies erledigt ist, kann die Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt erfolgen.
Durch diese Anerkennung ist der Verein beim Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht gebührenbefreit! - Nach erfolgter Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann über einen Notar die Beantragung auf Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht erfolgen.
- Als nächster Schritt steht die Schaffung einer Kontoverbindung auf dem Plan. Bei der Deutschen Bundesbank kann dann die Gläubiger-ID beantragt werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die SEPA-Mandate (früher Einzugsermächtigungen) einzuholen bzw. den Mitgliedern, die dies wünschen, eine Überweisung der Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen.
Es werden also noch ein paar Tage vergehen, ehe wir so richtig arbeiten können. Allerdings sind dies notwendige Schritte, um später ein Kosten und Zeit sparendes Arbeiten zu ermöglichen.
J. Schneider
- Details
- J. Schneider
- Zugriffe: 2961
Schulförderverein gegründet
von Jens Schneider
Schulfördervereine sind in vielen Schulen ein verlässlicher Partner in der Weiterentwicklung des schulischen Lebensraumes.
Schulen sind - nicht nur in Zeiten knapper Kassen - auf die Unterstützung durch engagierte Eltern aber natürlich auch engagierter Kolleginnen und Kollegen, von Unternehmen und Institutionen angewiesen.
Mit der Fusion der beiden staatlichen berufsbildenden Schulen in Nordhausen zum Staatlichen Berufsschulzentrum wurde die Neugründung eines Fördervereins notwendig.
Dieser Schritt wurde nun am 06.04.2016 getan. 19 Lehrerinnen und Lehrer des Berufsschulzentrums trafen sich zur Diskussion und Abstimmung über die Satzung des zukünftigen Fördervereins. Mit der Annahme dieser Satzung wurde der eigentliche Akt der Vereinsgründung des Fördervereins „Staatliches Berufsschulzentrum Nordhausen e. V.“ vollzogen.
Oft hört man in diesem Zusammenhang das Argument, dass durch einen Förderverein dem staatlichen Rückzug Vorschub geleistet werde. Dies ist nach Meinung der Mitglieder des Fördervereins nicht richtig. Der Verein soll dort Mittel zur Verfügung stellen, wo sie von staatlicher Seite aus eben nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Durch die Mittel, die der Förderverein akquirieren kann, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die tägliche schulische und außerschulische Arbeit zu unterstützen und zu fördern. Hier seien nur einige Beispiele genannt:
- Unterstützung bei der Anschaffung von Lernmitteln
- Finanzielle Zuwendungen zu schulischen Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Schulfest o. Ä.
- Unterstützung bei Projekten, Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Abschlussveranstaltungen (wie z. B. Abi-Ball)
- Finanzielle Zuwendungen für z. B. hervorragende Leistungen während der Ausbildung oder der Schulzeit
Aber nicht nur der finanzielle Aspekt soll im Förderverein eine Rolle spielen. Durch die Arbeit des Fördervereins kann die Außenwirkung einer Schule durch die vielfältigen Kontakte und Werbemöglichkeiten erheblich verbessert werden. Der Förderverein ermöglicht dem schulischen Umfeld – Eltern, Vereinen, Unternehmen – sich für die Schule zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen und unterstützt die Schule dabei, sich diesem Umfeld gegenüber konstruktiv zu öffnen.
Die zunächst wichtigsten Aufgaben des neuen Fördervereins werden die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sein. Nur dadurch kann ein Förderverein eine Reihe von Steuervorteilen erlangen, wie sie für gemeinnützige Vereine gewährt werden.
Sämtliche Zuwendungen (z. B. Mitgliedsbeiträge und Spenden) an einen gemeinnützigen Förderverein sind übrigens steuerlich absetzbar und ein Förderverein kann selbstverständlich auch Spendenquittungen ausstellen.
So hoffen die Mitglieder des Vereins, dass sich in naher Zukunft weitere Mitstreiter finden, die die Ziele des Vereins verwirklichen helfen.
- Details
- M. Wiegleb
- Zugriffe: 4092
style="text-align: center;">
Mit der einstimmigen Annahme der überarbeiteten Satzung wurde am Mittwoch, 06.04.2016, um genau 16:39 Uhr ein kleiner Meilenstein in der weiteren Entwicklung des SBZ Nordhausen gesetzt. Gründungsmitglieder des neuen Schulfördervereins sind:
Frau R. Alig, Frau B. Galonska, Frau G. Hesse, Frau A. Hirschfeld, Frau K. Jödicke, Herr W. Kube, Frau A. Langula, Herr T. Löhr, Frau A. Manzke, Frau A. Müller-Junge,
Frau G. Napierata, Herr J. Philipp, Frau I. Reinhardt, Frau Dr. A. Schneeberg, Herr J. Schneider, Herr C. Schürer, Frau I. Schürer, Herr M. Wiegleb.
Die Teilnehmer der Gründungsversammlung wählten folgenden Vorstand:
1. Vorsitzender: |
Herr J. Schneider |
|
2. Vorsitzende: |
Frau I. Schürer |
|
Schriftführerin: |
Frau A. Hirschfeld |
|
Kassenwart: |
Herr W. Kube |
|
1. Beisitzerin: |
Frau S. Laucke |
|
2. Beisitzerin: |
Frau B. Galonska |
Als Kassenprüfer wurden gewählt:
Frau A. Müller-Junge
Herr T. Löhr.
Die beschlossene Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.
M. Wiegleb
Werden auch Sie Mitglied im Förderverein „Staatliches Berufsschulzentrum Nordhausen e. V.“! |
||
- Details
- Zugriffe: 3184
Schuljahr |
Datum |
Inhalt |
2016/17 | 30.11.16 | Bericht von der Mitgliederversammlung am 30.11.2016 |
2015/16 | 06.04.16 | Protokoll zur Gründungsversammlung Förderverein „Staatliches Berufsschulzentrum Nordhausen e.V.“ am 06.04.2016 in Nordhausen, Straße der Genossenschaften 168 |