Schulteil 1: 03631 927011 * Schulteil 2: 03631 902434 Mo - Do 07:00 - 15:00 Uhr, Fr 07:00 - 14:00 Uhr

Die Ausbildung im Berufsfeld Körperpflege zum Friseur bzw. zur Friseurin wird nach dem im Jahr 2008 beschlossenen KMK-Rahmenlehrplan durchgeführt. Sie umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren und findet in der Praxis und in der Berufsschule (duale Ausbildung) statt.

In der Berufsschule steht der handlungsorientierte Unterricht im Vordergrund, wobei die Auszubildenden anwendungsbereites Wissen erwerben sollen. Bei der Lösung von komplexen praxisrelevanten Aufgaben müssen die erforderlichen Sachkompetenzen des Berufes, aber auch die Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz entwickelt werden. Dabei steht Handlungsorientierung nicht nur für eine Ausweitung des Laborunterrichtes oder praktischer Tätigkeit, sondern für den Nachvollzug berufstypischer Handlungsabläufe in Form von vollständigen Lernhandlungen durch die Auszubildenden.

Dieser Beruf steht nicht nur Mädchen offen, sondern natürlich auch interessierten Jungen.

Ein vorhandener Realschulabschluss ist von Vorteil. Man kann diesen aber auch während der Berufsausbildung nachträglich erwerben.

Die Ausbildung erfolgt in 13 Lernfeldern und einem allgemeinbildenden Teil (Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik, Wirtschaftslehre und den Wahlpflichtfächern Informatik und Englisch). In den Lernfeldern werden auch mathematische Grundlagen für den Beruf mitvermittelt.

 

Lernfelder im 1. Ausbildungsjahr

  • LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren
  • LF 2 Kunden empfangen und betreuen
  • LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen
  • LF 4 Frisuren empfehlen
  • LF 5 Haare schneiden

Lernfelder im 2. Ausbildungsjahr

  • LF 6 Frisuren erstellen
  • LF 7 Haare dauerhaft umformen
  • LF 8 Haare tönen
  • LF 9 Haare färben und blondieren

Lernfelder im 3. Ausbildungsjahr

  • LF 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten
  • LF 11 Haut dekorativ gestalten
  • LF 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten
  • LF 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

 

Klassischer Herrenhaarschnitt/Bombage
(gefordert im Teil 1 der Gesellenprüfung)
Bildquelle: http://www.bbs1-kl.de/...

 

 

 

 

 

Modischer Damenhaarschnitt 2013
(als Beispiel gefordert im Teil 2 der Gesellenprüfung)
Bildquelle: http://www.salsa-und-tango.de/...

Die Prüfung erfolgt als gestreckte Gesellenprüfung, d. h. nach 1 ½ jähriger Ausbildung wird Teil 1 der Gesellenprüfung in Theorie und Praxis abgelegt. Das Ergebnis geht mit 25%iger Wertigkeit in das Endergebnis der Gesellenprüfung ein.
Teil 2 der Gesellenprüfung erfolgt zum Ende der Ausbildung. Dabei wird die Kammerprüfung (Theorie) gemeinsam mit der schulischen Abschlussprüfung gewertet.

 Karrierewege Nach bestandener Gesellenprüfung

  • Meisterausbildung (eigenes Geschäft oder angestellter Meister/in als Salonleiter/in oder Geschäftsführer/in)
  • Maskenbildner/in
  • Kosmetiker/in
  • Studiofriseur/in und Visagist/in
  • Showakteur/in in der haarkosmetischen Industrie
  • Haardesigner/in im Mode-Team des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks

Fotoimpressionen aus unserem Friseurkabinett zum Jungen-und-Mädchen-Zukunftstag 2013

(Für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie bitte auf die Vorschaubilder.)

Zukunftstag2013 001
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Zukunftstag2013 009
 


Aufgabenbereich

  • Beratung und Kundenbetreuung
  • Haare und Kopfhaut behandeln
  • Haare schneiden und Bartpflege
  • Frisuren formen
  • Dauerwellen legen
  • Haare entkrausen und glätten
  • Haarfarbe verändern
  • Kunden zu Haarersatzteilen beraten
  • Make-up, Augenbrauen/Wimpern sowie Fingernägel gestalten
  • Produkte verkaufen
  • Organisatorische Aufgaben erledigen wie
    • Termine vereinbaren,
    • Kundenkartei pflegen,
    • Verkaufsrechnungen erstellen und Geld kassieren,
    • Reinigungsarbeiten durchführen,
    • Produkte bestellen.

Aufstiegsfortbildung

  • Meiserausbildung (eigenes Geschäft oder angestellte/r Meister/in)
  • Maskenbildner/in
  • Kosmetiker/in
  • Studiofriseur/in und Visagist/in
  • Showakteur/in in der haarkosmetischen Industrie
  • Haardesigner/in im Modeteam des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks

Voraussetzungen

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Friseurbetrieb
  • Der Bewerber sollte geschickte Hände und eine hohe Kreativität besitzen und freundlich auftreten.

Dauer

  • 3 Jahre
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
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