Allgemeine Festlegungen
Die Regelungen zum Lüften und Händewaschen sind - wie bisher auch - strikt einzuhalten.
Die Auszubildenden halten sich während der Pausen in den Klassenräumen oder auf dem Pausenhof auf. Bei Aufenthalt auf dem Schulhof sind zwingend 1,5 m Abstand einzuhalten. Bei geringerem Abstand ist eine Maske zu tragen.
Die Laufwege in den Fluren und Treppenhäusern sind gemäß der Kennzeichnung einzuhalten.
In den Umkleideräumen besteht Maskenpflicht.
Im Praxisunterricht muss mit Maske und festen Übungspartnern gearbeitet werden. Alle genutzten Materialien sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
Anderslautende und/oder ergänzende behördliche Festlegungen werden aktuell umgesetzt und kommuniziert.
Die Stundenpläne für die 5. KW vom 01. - 05.02.21 gelten vorbehaltlich der Fortführung des Präsenzunterrichts für Abschlussklassen abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und behördlicher Festlegungen.
Stundenpläne
FD21
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KR21B
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MFA18
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ZFA18
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