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für Lehrerinnen und Lehrer
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Für den Schulbetrieb gelten ab 01.05.22 Regeln und Hinweise der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO (01. - 27.05.22) vom 29.04.22
Grundlegendes:
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Vorrang von Präsenzunterricht
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Die Schulleitung ist gehalten, Präsenzunterricht umzusetzen.
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Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden (siehe Erlass zur Befreiung vom Präsenzunterricht).
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Abhängig vom Infektionsgeschehen an der Schule und unter Berücksichtigung der coronabedingten Ausfälle von pädagogischem Personal (personelle und örtliche Möglichkeiten) und von absonderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern ist Distanzunterricht möglich.
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Distanzunterricht unter Berücksichtigung der personellen und örtlichen Möglichkeiten der Schule für Schülerinnen und Schüler, die
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auf Grundlage des Erlasses zur Befreiung vom Präsenzunterricht befreit sind,
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sich aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne befinden oder für die eine Pflicht zur Absonderung besteht,
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von der Schließung ihrer Schule aufgrund eines konkreten Infektionsgeschehens auf Anordnung der zuständigen Behörde betroffen sind oder
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sich aufgrund der Entscheidung der Schulleitung über die Organisation von Distanzunterricht nicht im Präsenzunterricht befinden.
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Mund-Nasen-Bedeckung
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Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen.
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Testungen
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Schülerinnen/Schüler: Angebot eines freiwilligen Tests pro Woche (bis 27.05.22)
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Personal: Angebot eines freiwilligen Tests pro Woche (bis 27.05.22)
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Lüften
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täglich mehrmaliges Lüften aller Räume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, durch vollständiges Öffnen der Fenster und Türen
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Nutzung der installierten CO2-Ampeln zur Bestimmung der Lüftungsintervalle
(letzte Aktualisierung: 07.05.22, 15:45)
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